WENN ES ZUM STREIT KOMMT
SORGEN WIR FÜR IHR RECHT.

Ganz gleich, welches Problem Sie haben – von uns erhalten Sie
zunächst immer eine Erstberatung vom Anwalt.

RECHTSBERATUNG
WIE ES SEIN SOLL

Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in vielen Fällen
rechtlich unterstützen und Ihre Anprüche geltend machen.

RECHTSBERATUNG
WIE ES SEIN SOLL

Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in vielen Fällen
rechtlich unterstützen und Ihre Anprüche geltend machen.

Kosten

Erstberatung
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 250,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden; d.h. Sie zahlen nicht doppelt.

Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des Weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar

  • Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
    Maßgeblich ist der Gegenstandswert.
  • Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden.


Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Reden Sie mit Ihrer Versicherung oder mit uns.

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Unsere Anschrift:
Schloßstraße 27 • 12163 Berlin
E-Mail 2RABueker@web.de
Telefon: 
030 235 12 80
Fax: 030 235 12 8 33

Öffentliche Verkehrsmittel:
U-Bhf. Schloßstrasse (U9)

Unsere Kanzlei

Schloßstraße 27
12163 Berlin
E-Mails:
info@bueker-reinsch.de
RABueker@web.de
Tel:  030 / 235 12 80
Fax: 030 / 235 12 83 3